Was Mieter vor dem Urlaub tun sollten

Damit auf die schönsten Wochen des Jahres kein Schatten fällt

Hagen.  Der Sommerurlaub steht vor der Tür. Höchste Zeit für die konkrete Reise-Planung. Der Mieterverein Hagen e.V. weist aber darauf hin, dass Mieter nicht nur an den Urlaubsort denken sollten, sondern auch an ihre Wohnung zu Hause. Es gibt nämlich bestimmte Dinge, die vor der Abfahrt unbedingt erledigt bzw. organisiert sein müssen. Zunächst einmal ist da die Sache mit dem Geld: Die pünktliche Zahlung von Miete, Nebenkosten, Strom, Wasser etc. muss natürlich gewährleistet sein.

Das Treppenhaus benötigt auch zur Urlaubszeit die übliche Reinigung und Pflege. Rechtsanwalt Franz Michalek, Vertragsanwalt des Mietervereins, empfiehlt Nachbarschaftshilfe: „Ein Tausch der Flurwoche löst dieses Problem ganz einfach. Niemand ist per se verpflichtet, teure Reinigungsfirmen zu beauftragen.“ Abonnierte Zeitungen können für die Urlaubszeit gemeinnützigen Einrichtungen überlassen werden. Die Nachbarn sollten den Briefkasten leeren, ab und zu Licht einschalten und die Rolläden öffnen und schließen. „Das vermittelt unseriösen Zeitgenossen, die gerade in den Ferien besonders aufmerksam auf abwesende Bewohner achten, den Eindruck, dass hier niemand in Urlaub gefahren ist!“ rät Michalek zu diesem Trick. Bis auf Kühl- und Gefrierschrank sollten auch alle Stecker aus den Steckdosen gezogen werden, ebenso die Antennenstecker für Radio und Fernseher. Bei einem eventuell auftretenden Gewitter können so Schäden an den Geräten vermieden werden, so der Mieterverein Hagen.

 „Wir befinden uns ab 1. August für drei Wochen in Urlaub . . .”! Wer so vor der Abreise in die Ferien den Anrufbeantworter bespricht, darf sich nicht wundern, wenn er bei seiner Rückkehr eine leergeräumte Wohnung vorfindet. Denn viele Diebe und Einbrecher testen per Anruf die Anwesenheit der Bewohner.

 Wertsachen, Sparbücher etc. gehören für die Zeit des Urlaubs in ein Bank-Schließfach. Jeder Haushalt sollte über seine Wertsachen außerdem eine Liste führen, aus der die wichtigsten Daten hervorgehen. Wenn man dann noch Quittungen hat, ist für den Fall des Verlustes auch die Versicherung zufrieden.

 Rechtsanwalt Michalek hat noch einen Tipp parat: „Für den Notfall muss zwingend ein Wohnungsschlüssel hinterlegt werden. Das kann bei Nachbarn, Freunden oder Bekannten sein. Bei „Gefahr im Verzuge” hat der Vermieter so die Möglichkeit, zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch in der Wohnung den Handwerkern die Tür zu öffnen.”

 Auch die Urlaubs-Adresse und die Handy-Nummer sollte man für den Notfall  hinterlassen. Wenn dann noch Gas und Wasser abgedreht werden und die Fenster und Türen geschlossen und abgeschlossen  sind, steht dem Urlaubsvergnügen eigentlich nichts mehr im Wege.