Nicht selten ein Streitfall: Treppenhaus putzen

Wer muss das Treppenhaus putzenWer muss das Treppenhaus wie oft putzen?

Unstreitig ist, dass die Treppe und der Flur geputzt werden müssen. Aber wer was tun muss und wie oft  – die Beantwortung dieser Fragen führt oft genug zum Streit zwischen Vermieter und Mietern, sorgt aber auch häufig für Unfrieden bei den Mietern untereinander. Einfach gelöst wird das Problem bei vielen Großvermietern wie Wohnungsgesellschaften oder -genossenschaften: Die Reinigung von Fluren, Treppen und Gemeinschaftsräumen wird durch eine externe Reinigungsfirma erledigt; die Kosten werden im Rahmen der Nebenkosten auf die Mieter umgelegt. Fazit: Dreck weg – kein Streit – aber teuer!

Für Ärger sorgt hingegen oftmals die Regelung, dass die Mieter selbst für die Sauberkeit im Flur und auf der Treppe zuständig sind. Diplom-Jurist Klaus K. Helms, seit vielen Jahren als Rechtsberater für den Mieterverein Hagen tätig, hat dafür eine Erklärung parat: „Einerseits ist das Reinlichkeitsbedürfnis der Menschen sehr unterschiedlich. Wenn ich das mal – zum besseren Verständnis – drastisch formulieren darf: Der eine fühlt sich im eigenen Dreck sauwohl, den anderen stört schon ein Stäubchen auf dem Parkett! Wenn also zwei so unterschiedliche Naturen für die Reinigung desselben Treppenhauses zuständig sind, ist der Hausfrieden ständig in Gefahr! Andererseits können betagtere oder behinderte Mieter oftmals nicht mehr so wie sie möchten. In solchen Fällen sollte in Gesprächen eine Lösung gefunden werden, bevor es zum Krach kommt. In manchem Hause verdient sich die Nachbarin gern ein paar Euros hinzu.“

Verantwortlich für die Sauberkeit und Pflege von Gemeinschaftsräumen, Fluren und Treppenhaus ist eigentlich der Vermieter. Dieser überträgt die Pflichten entweder auf eine externe Firma (s. o.) oder auf die Mieter selbst. „Das muss natürlich alles im Mietvertrag geregelt sein“, so Klaus K. Helms weiter. Es sei außerdem üblich, in der Hausordnung oder in einem Reinigungsplan festzulegen, was in welchen Abständen von wem zu fegen oder zu putzen ist. Auch die Flurfenster, der Dachboden und der allgemein zugängliche Kellerflur finde sich in einem solchen Plan wieder. Und was ist, wenn ein Mieter der Pflicht zur Reinigung gar nicht oder nur unzulänglich nachkommt? „Dann sollte der Vermieter eingeschaltet werden“, so der Diplom-Jurist. „Der muss auf die Einhaltung der mietvertraglichen Pflichten achten. Er kann den „Nicht-Putzer“ abmahnen oder Schadensersatz von diesem fordern. Wenn alles nicht hilft, kann er auch eine Putzhilfe für die Flurwoche des nicht oder schlecht putzenden Mieters engagieren – und diesem die Kosten natürlich in Rechnung stellen.“

Und was ist, wenn der Vermieter – nach langen Streitereien mit diversen Mietparteien – keine Lust mehr auf endlose fruchtlose Diskussionen und Briefwechsel hat? Dann überträgt er die Reinigung und Pflege der Gemeinschaftsräume, der Flure und des Treppenhauses komplett auf ein Unternehmen. „Das geht so schon mal gar nicht!“ stellt Klaus K. Helms fest. „Es sei denn, er übernimmt die Kosten selbst, was aber sehr unwahrscheinlich ist. Keinesfalls kann er diese als Betriebskosten auf alle Mieter umlegen. Wenn die Mieter vertraglich zur Reinigung verpflichtet sind, haben sie auch das Recht dazu, selbst tätig zu werden. Das ist natürlich für sie finanziell die günstigere Variante. Der Vermieter kann die mietvertraglichen Vereinbarungen nur mit Zustimmung aller(!) Mieter im Haus ändern.