Die Leistungen

Wer sind wir?

Wir sind mehrere Mietervereine unterschiedlicher Größe, die sich zum Ziel gesetzt haben, Mieter und Pächter in ihren jeweiligen Verbreitungsgebieten zu vereinen und bei auftretenden Problemen zu beraten. Um den Aufwand für die Verwaltung so gering wie möglich zu halten, den Einsatz für die Mitglieder jedoch effektiv leisten zu können, haben wir uns in einer Bürogemeinschaft zusammengeschlossen.

Was wir für Sie tun:

Wir sehen unsere Aufgabe darin, Mieter und Pächter in allen Fragen des Wohnens zu beraten und zu vertreten. Das reicht von der Beratung bis zur Erledigung Ihrer Korrespondenz mit Vermieter und Behörden und bei einem Rechtsstreit auch zur Vertretung durch Vertragsanwälte in einem Prozess.

Als Mitglied des Mietervereins sind Sie Kunde, und der ist für unser sachkundiges Team absolut König. Unsere Rechtsberater besitzen auf dem Gebiet des Mietrechts und der Wohnungspolitik ein hohes Maß an Kompetenz und stellen diese in den Dienst der Mitglieder.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Wohnung haben oder auch eine Auseinandersetzung mit dem Haus- oder Wohnungseigentümer zu befürchten ist, sollten Sie sich rechtzeitig beraten lassen. 98 Prozent aller Fälle werden ohne Rechtsstreit gelöst.

Unsere Leistungen:

Mieterberatung vom ersten Tag der Mitgliedschaft an nach Voranmeldung:

Als Mieter brauchen Sie eine fachliche Auskunft bei Abschluss eines Mietvertrages, über Mietpreis, Wohngeld, Heiz- und Nebenkosten, Schönheitsreparaturen, Kündigung des Mietverhältnisses, Umzug, Hausordnung, Kaution, Wohnungsmängel, Eigenbedarfskündigung, Modernisierung, Verkauf Haus, Zwangsversteigerung, Fehlbelegungsabgabe und vieles mehr. Wir helfen Ihnen.

Neben der persönlichen Beratung bieten wir unseren Mitgliedern auch die telefonische Beratung an. Sie vereinbaren einen Termin und werden zur vereinbarten Zeit von dem entsprechenden Rechtsberater angerufen. Es steht genausoviel Zeit zur Verfügung wie bei der persönlichen Rechtsberatung.

Beratung von selbstnutzenden Wohnungseigentümern, z. B. nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ohne Wartefrist:

Manche Mieter, die eine Eigentumswohnung kaufen und dort wohnen, sind der Meinung, damit wären alle Probleme für die Zukunft ausgeschlossen, so dass sich eine Mitgliedschaft im Mieterverein erübrige.

Nicht selten kommt es aber zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Miteigentümern wegen Verwalterabrechnungen, Instandhaltungsrücklagen, Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Waschküche, Gartenanlagen oder Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft. Hier werden Sie im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft als selbstnutzender Wohnungseigentümer durch unsere Vertragsanwälte beraten und betreut.

Die Mitgliedschaft im Mieterverein umfasst nicht die Beratung und Vertretung in Bausachen, was auch bei Rechtsschutzversicherungen auf Grund von Ausschlüssen aus dem Versicherungsschutz der Fall ist. Darüber hinaus ist die Beratung und Vertretung zur Durchsetzung von Ansprüchen aus Kaufverträgen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung ausgeschlossen.

Prozesskostenübernahme und Prozessvertretung:

Im Rahmen der von einer staatlichen Behörde genehmigten Richtlinie zur Gewährung von Rechtsschutz übernehmen die der Bürogemeinschaft angeschlossenen Mietervereine nach schriftlich gestelltem und vom Vorstand genehmigtem Antrag ohne zusätzlichen Beitrag und ohne Selbstbeteiligung eventuell anfallende Prozesskosten.

Diese Kostenübernahme (Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder, Sachverständigenkosten) setzt voraus, dass die Mitgliedschaft im Mieterverein mindestens drei Monate besteht und der Rechtsfall erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten ist.

Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung (oft mit Selbstbeteiligung an den Prozesskosten) für Miet- und Privatsachen ist nicht immer gewährleistet, dass über die rein informative Rechtsberatung z. B. auch Streitigkeiten über Tierhaltung, Nebenkosten oder Mieterhöhung enthalten sind.

Eine Rechtsschutzversicherung mit weniger Leistung ist daher in der Regel teurer als der Mitgliedsbeitrag für Wohnungsmieter beim Mieterverein von 78,00 Euro/Kalenderjahr. Nach Ansicht der Mietervereine ist eine Rechtsschutzversicherung bei Mitgliedschaft im Mieterverein überflüssig, so dass Sie unter Umständen viel Geld sparen können.