Grillen für Mieter nicht grundsätzlich verboten

Bratwurst und Steak vom Holzkohle-Grill

Jetzt hat für viele Menschen die fünfte Jahreszeit – die Grillsaison – begonnen. Aber wer nicht auf einem Bauernhof auf der grünen Wiese wohnt oder zumindest über ein großes Grundstück verfügt, der muss viele Dinge beachten, um sich keinen Ärger einzuhandeln.

Regel Nr. 1: Niemand darf durch das Grillen zu Schaden kommen oder unzumutbar belästigt werden. Was zumutbar ist, darüber streiten sich die Beteiligten allerdings oft genug vor den Gerichten. Es spielt übrigens keine Rolle, ob auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten die Holzkohle entzündet bzw. der Gas- oder Elektrogrill angeworfen wird. Ein Hauseigentümer hat genauso Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen wie ein Mieter. Franz Michalek, Vertragsanwalt des Mietervereins und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, stellt klar: „Man kann nicht grundsätzlich sagen, dass Mieter überhaupt nicht grillen dürfen! Es sei denn, dieses ist ausdrücklich im Mietvertrag so festgelegt. Das ist nach meinem Kenntnisstand aber äußerst selten der Fall. Was Häufigkeit und auch Dauer dieses Freizeitvergnügens betrifft, haben wir in Deutschland eine Rechtsprechung, die in ihrer Uneinheitlichkeit einer Farbpalette oder einem Flickenteppich ähnelt! So gibt es Urteile, die Mietern das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon verbieten, nicht aber auf der Terrasse. Mieter der Dachgeschosswohnung dürfen nach Auffassung vieler Richter auf ihrem Balkon grillen, weil ja niemand mehr darüber wohnt und somit auch keine Nachbarn belästigt werden können.“ Der Mieterverein Hagen empfiehlt daher, ein grundsätzlich klärendes Gespräch mit dem Vermieter zu führen. Das bedeutet aber nicht, dass man nach dessen Zustimmung den Grill ohne Rücksicht auf Mitbewohner und Nachbarn anwerfen kann, so der Mieterverein weiter. Rechtsanwalt Michalek hat deshalb einen Tipp parat, der sich aber wohl nicht immer anwenden lässt: „Wer Problemen beim Grillen von vornherein aus dem Weg gehen will, für den gibt es nur eins – alle, die betroffen sind oder sich belästigt fühlen könnten, zur Grillparty mit einladen!“